FAQ - ABC des Pflegedienstes
Pflegestufe 1: 235,-€ Pflegegeld / 450,-€ Sachleistungen
Pflegestufe 2: 440,-€ Pflegegeld / 1100,-€ Sachleistungen
Pflegestufe 3: 700,-€ Pflegegeld / 1550,-€ Sachleistungen
Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Mobilisierung, Ernährung und auch die Hauswirtschaftliche Versorgung.
Die medizinische Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die eine ausgebildete Pflegekraft statt ein Arzt ausführt. Ebenso gehören dazu Blutzuckerspiegel kontrollieren, Injektionen, Verbandswechsel oder Wundversorgung. Diese Leistungen werden wenn vom Arzt verordnet von der Krankenkasse gezahlt.
Die Dienstleistungen des ambulanten Pflegedienstes sind breit gefächert. Sie gehen von der Grundpflege über die Behandlungspflege bis hin zu Hilfen in der Haushaltsführung sowie Demenzbetreuung.
Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt, welcher von einem Gutachter beurteilt wird.